Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Mag. Miriam Träumer-Weberstorfer – ArchäoNOW e.U. gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge mit „AGB“ abgekürzt). Der Auftraggeber erkennt durch die Unterfertigung des Angebots bzw. des Auftrages die Gültigkeit der AGB für das zugrundeliegende Geschäft an.
Entgegenstehende AGB des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von ArchäoNOW e.U. ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.
Die Angebote von ArchäoNOW e.U. sind freibleibend. Der Vertragsabschluss kommt auf Basis eines konkreten schriftlich (oder per Email) erteilten Kundenauftrag (einerseits) und über Auftragsbestätigung bzw. Zusendung der Rechnung durch ArchäoNOW e.U. (andererseits) zustande, sofern ArchäoNOW e.U. nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wird.
Bei der Organisation von Events organisiert und koordiniert ArchäoNOW e.U. für den Auftraggeber ausschließlich den inneren Ablauf einer Veranstaltung. Der Veranstalter bleibt dabei ausnahmslos der Auftraggeber und ist für die erforderlichen Genehmigungen, Versicherungen und Absicherungen des Veranstaltungsortes ausschließlich selbst verantwortlich. ArchäoNOW e.U. übernimmt keine wie auch immer geartete zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Haftung für den Veranstalter. Der Veranstalter tritt auch gegenüber Dritten (z.B. beauftragte Veranstaltungsunternehmen) als Auftraggeber auf. Sämtliche daraus resultierende Rechte, Ansprüche und Verpflichtungen stehen dem Auftraggeber selbst zu.
3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, entsteht der Honoraranspruch von ArchäoNOW e.U. für jede einzelne Leistung, mit Vertragsabschluss und Rechnungslegung und ist prompt netto ohne Abzug fällig. Die Verrechnung erfolgt dabei je nach Auftrag entweder nach tatsächlichem Stundenaufwand mit vereinbartem Stundensatz oder nach einer im Auftrag festgelegten Pauschalen.
Bei Pauschalen wird eine Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen ausgeschlossen. Alle Leistungen von ArchäoNOW e.U., die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für zusätzliche Teilnehmer sowie alle Nebenleistungen von ArchäoNOW e.U.. Zusätzliche Teilnehmer können an Veranstaltungen und Schnitzeljagden nur teilnehmen, wenn ArchäoNOW der Teilnahme vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich zustimmt.
Alle ArchäoNOW e.U. erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Bei Zahlungsverzug ist ArchäoNOW e.U. dazu berechtigt, ab dem Tag des Verzuges Verzugszinsen zu berechnen, deren Höhe 4% über der jeweiligen Bankrate liegt, mindestens jedoch 9,5% p.a.. Überdies ist der Vertragspartner gegenüber ArchäoNOW e.U. in diesem Fall verpflichtet, sämtliche anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie Mahnspesen zu bezahlen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ArchäoNOW e.U..
Mit der Bezahlung des Honorars erwirbt der Kunde an den Arbeiten von ArchäoNOW e.U. keinerlei Rechte.
Soweit einzelne Teilnehmer vor dem Event wieder abgemeldet werden bzw. die tatsächliche Teilnehmerzahl geringer ist, als jene die gemeldet wurde, so kann durch den Auftraggeber für die verhinderten Teilnehmer ein Gutschein bei ArchäoNOW angefordert werden. Für die Ausstellung eines Gutscheins wird eine Buchungsgebühr von 15% des Gutscheinbetrages fällig, die von dem Gutscheinwert abgezogen wird. Soweit sich eine tatsächliche Teilnehmerzahl von unter 10 (bei Schülergruppen 20) Teilnehmern ergeben würde, wird eine Teilnehmerzahl von 10 (bei Schülergruppen 20) angenommen, die verrechnet wird und für die damit auch keine Vergütung durch Gutscheine erfolgen kann.
4. Rücktritt, Stornierung, Auftragsänderungen und -vereitelung
Die von ArchäoNOW e.U. angebotenen Leistungen sind als Freizeitdienstleistungen iSd. § 18 Abs 1 Z 10 FAGG zu verstehen. Freizeitdienstleistungen sind vom Gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, dem Verbraucher steht daher kein Rücktrittsrecht iSd. FAGG zu.
Eine Stornierung ist bis eine Woche vor dem Event-Termin möglich, wobei, eine Stornogebühr von 50% des Gesamtpreises laut Auftrag einbehalten (bzw. in Rechnung gestellt) wird. In der letzten Woche vor dem Event-Termin ist keine Stornierung mehr möglich bzw. beträgt die Stornogebühr 100% des Gesamtpreises.
Eine Terminverschiebung ist bis eine Woche vor dem Event kostenfrei. Erfolgt diese weniger als eine Woche bis 24 Stunden vor dem Event, wird eine Gebühr von 15% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Bei einer Verschiebung weniger als 24 Stunden vor dem Event liegt die Gebühr bei 50% des Gesamtpreises. Eine Terminverschiebung muss telefonisch erfolgen.
ArchäoNOW e.U. ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, unter vollständiger Rückzahlung des vertraglichen Honorars vom Vertrag zurückzutreten. Wurde der Rücktritt jedoch durch ein Verschulden oder Umstände in der Sphäre des Kunden bewirkt, etwa auch weil das Honorar an ArchäoNOW e.U. nicht geleistet wurde, so hat der Auftraggeber sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen Kosten und Leistungen, jedenfalls aber 50% des Gesamtpreises vollständig zu ersetzen. Dies binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe/Rechnungslegung durch ArchäoNOW e.U..
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt ArchäoNOW e.U. dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – auf Grund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von ArchäoNOW e.U. (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Fotos, Konzepte, Entwürfe, konkrete PR-Maßnahmen, Veranstaltungsabläufe etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von ArchäoNOW e.U. und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit ArchäoNOW e.U. darf der Kunde die Leistungen von ArchäoNOW e.U. nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Für sämtliche Schnitzeljagden und Programme gilt, dass der Spielbogen und alle weiteren Dokumente, Fotos, etc. sowohl in Daten- als auch in Printform Eigentum von ArchäoNOW e.U. sind und bleiben. Sämtliche spielrelevanten Unterlagen werden für den Spielzweck zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben und am Ende wieder eingesammelt.
Änderungen an Werken/Leistungen von ArchäoNOW e.U. durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ArchäoNOW e.U. und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von ArchäoNOW e.U., die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von ArchäoNOW e.U. erforderlich. Dafür steht ArchäoNOW e.U. und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
6. Kennzeichnung
ArchäoNOW e.U. ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Maßnahmen (Werbung, Veranstaltungen) auf ArchäoNOW e.U. und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
7. Genehmigung
Alle Leistungen von ArchäoNOW e.U. (insbesondere alle Vorentwürfe, Veranstaltungskonzepte, …) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten diese als vom Kunden genehmigt.
8. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von einer Woche nach Leistung durch ArchäoNOW e.U. schriftlich geltend zu machen und zu begründen, andernfalls etwaige Ansprüche ausdrücklich als verfristet und verfallen gelten.
Gemäß Punkt 4. ist ArchäoNOW e.U. unter vollständigem Entfall des Entgeltsanspruches (und vollständiger Erstattung des Leistungspreises, soweit dieser bereits bezahlt wurde) immer berechtigt von Aufträgen zurückzutreten. Dem Auftraggeber stehen daher, unabhängig vom Grund der Absage, keine über die Rückerstattung des Leistungspreises hinausgehende Schadenersatzansprüche gegen ArchäoNOW e.U. zu.
Die Haftung für reine Vermögensschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen wird die Haftung für Sach- und Personenschäden im Rahmen des gesetzlich zulässigen vollständig ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ArchäoNOW e.U. beruhen. Für ArchäoNOW e.U. zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung.
Durch ArchäoNOW e.U. wird eine Versicherungsdeckung für Veranstaltungen oder sonstige Aufträge des Kunden nur dann abgeschlossen, wenn dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart wurde. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst.
9. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und ArchäoNOW e.U. ist ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisnormen anzuwenden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien, 1. Bezirk, unabhängig vom tatsächlichen Ort der Veranstaltung oder Auftragserfüllung. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen ArchäoNOW e.U. und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für Wien 1. Bezirk sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. ArchäoNOW e.U. ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.