„Jemanden auf die Folter spannen“ bedeutet, jemanden im Ungewissen zu lassen; anders gesagt: jemanden lange – und quälend – warten zu lassen. Diese Redewendung geht auf mittelalterliche Foltermethoden zurück, denen wir mit unserer Serie „Folter in Wien“ auf den Leib fühlen werden. Doch bevor wir uns näher mit den Foltermethoden, Hinrichtungen und den Richtstätten in Wien auseinandersetzen, beginnen wir mit der Person, ohne die eine Hinrichtung nicht möglich gewesen wäre – dem Henker.
Die Arbeit eines Henkers – mehr als nur Köpfe rollen lassen
Henker, Scharfrichter, Meister Frantz, Scherge oder der Vollstrecker. Diesem „ehrlosen“ Beruf wurden viele Namen gegeben. Das Wort Henker leitet sich von „henken“ ab, ein älteres Wort für hängen. Die Scharfrichter führten ursprünglich die Enthauptungen durch und die Henker die Hinrichtung durch Erhängen. Jedoch werden diese Wörter mittlerweile synonym verwendet.
Die Vorstellung eines tollpatschigen Scharfrichters mit schwarzer Kapuze haben wir Hollywood zu verdanken. Ein Scharfrichter musste jedoch geschickt und ohne Sichteinschränkung sein Werk ausführen können. Der Henker musste daher sein Handwerk sehr gut beherrschen und richtig ausführen können. Darum dauerte die Lehrzeit eines Henkers lange, denn für die Hinrichtung mussten sie ihre Kraft kontrolliert einsetzen können und die dazugehörige Technik richtig anwenden. Damit eine exakte Enthauptung vollzogen werden konnte, wurde in der Lehre an Tieren geübt.
Das Aufgabengebiet der Henker war jedoch breit gefächert: Neben der Folter und Hinrichtung hatten sie auch die Aufsicht über die öffentlichen Freudenhäuser, verdienten sich oft als Abdecker (=Tierhäutung) bzw. als Wasenmeister Geld dazu, indem sie die Beseitigung von Schlächterabfall, Tierkadavern und die Tierkörperverwertung erledigten.
Henker lebten vom sogenannten Blutgeld, den Lohnzahlungen für die Hinrichtungen, und von Naturalleistungen. Davon mussten sie ihre Familien ernähren und auch die benötigten Gerätschaften kaufen und in Stand halten.
Zu den zwei wichtigsten Instrumenten gehörten das Richtschwert und das Henkersbeil. Es gab Henkersbeile mit geschweifter und gerader Klinge und oftmals reich verzierte Richtschwerter. Unter anderem waren diese mit Inschriften, Kreuz- und Galgensymbolen verziert. Die Klinge des Richtschwertes war schwerer als der Griff – das Gewicht unterstützte den Scharfrichter bei der Ausführung des Todesschlages.
Dubiose Glücksbringer
Gelang eine Enthauptung nicht beim ersten Mal, so schob der Henker dieses Missgeschick entweder auf die Kälte, die seine Finger erstarren ließ, auf das unscharfe Richtschwert oder auf den Teufel, der das Schwert verhext haben soll. In manchen Städten konnte es vorkommen, dass der Henker bei einer unachtsamen Hinrichtung, bei der er den Hals mehrmals verfehlte und die Enthauptung daher in einem blutigen Massaker endete, selbst hingerichtet wurde, z.B. durch Steinigung.
Enthauptete der Scharfrichter den Verurteilten mit nur einen einzigen Schlag, bekam er jedoch Beifall und durfte (bis 1428) Trinkgeld von den Zuschauern einsammeln.
Der Henker war somit nicht an das fünfte Gebot „Du sollst nicht töten!“ gebunden; ihm wurde daher mit Misstrauen begegnet und magische Kräfte zugeschrieben. Viele Henker nutzten diesen Volksglauben und verkauften Talismane und Amulette, wie z.B. in Silber gefasste Strickstücke vom Galgen, oder heilsame Leichenteile, um ihren Verdienst aufzubessern. Auch das Hab und Gut eines Hingerichteten ging in den Besitz des Henkers über, dieses durfte er veräußern sowie behalten.
Generell wurden den Überresten von Hingerichteten große Heilkraft nachgesagt, darum wurden sowohl Finger oder Zehen geraubt als auch Blut mit Tüchern aufgefangen und teilweise getrunken.
Solche Bluttücher, Knochenrelikte – und sogar das Geschlechtsorgan des Mannes – wurden unter anderem in Bierfässer gehängt, um das Getränk vor Schaden zu bewahren, den Geschmack zu verbessern und somit den Umsatz steigern zu können.
Das soziale Leben eines Henkers
Im Frühmittelalter genießte der Henker noch ein hohes Ansehen und galt als hochangesehener Beamter. Gegen Ende des Spätmittelalters war er jedoch zum Stadtangestellten degradiert worden, führte als Staatsdiener die Befehle des Gerichts, Herrschers oder Inquisitors aus, und war dennoch ein Ausgestoßener. Nach jeder Hinrichtung wurde ihm die Absolution erteilt und durch den Freimannsfrieden vor der Rache von Hinterbliebenen geschützt.
Dennoch war er ein „Unehrlicher“, sozial ausgegrenzt, gehörte zur Gesellschaftsschicht der Abdecker, Bader, Gaukler, Zigeuner etc. und musste immer sofort erkennbar sein, daher trugen sie meist sehr auffällige Kleidung und ein Glöckchen, dass dabei half, dass die Bevölkerung dem Henker rechtzeitig ausweichen konnte, denn eine Berührung galt als Tabu, dadurch wurde man selbst ein „Unehrlicher“.
Daher lebte der Scharfrichter mit seiner Familie am Stadtrand und durfte die Stadt meist nur in Ausnahmefällen betreten. Wien war – wie so oft – anders: der Henker wohnte innerhalb der Stadt, in der heutigen Rauhensteingasse 10, im 1. Bezirk. Einmal ließ ein Scharfrichter Hunde- und Ross-Schmalz in der Gasse aus, was zu fürchterlichem Gestank und Krankheiten der Bevölkerung führte und schließlich vor Gericht landete. Ab dem 14. Jahrhundert bis 1785 diente das sogenannte (Diebs-)Schergenhaus als Unterkunft des Henkers. Die unterirdischen Keller reichten auch unter die Nachbarhäuser und wurden als Gefängnis benutzt.
Die Teilnahme am sozialen Leben war in den Städten unterschiedlich geregelt. Wenn der Henker ein Wirtshaus betreten durfte, war ihm nahe der Türe ein eigener Klapptisch, -stuhl und angeketteter Krug zugewiesen worden. Wenn ihnen der Kirchenbesuch erlaubt war, durfte er nur ganz hinten an einem bestimmten Platz sitzen.
Verstarb ein Henker, war es schwierig, ihn beerdigen zu lassen, da sich fast niemand fand, diese Aufgabe zu übernehmen. Oft wurden sie einfach verscharrt.
Ehen wurden meistens innerhalb der Henkersfamilien geschlossen, manchmal heiratete ein Scharfrichter jedoch eine zum Tod verurteilte – unverheiratete – Frau. Einige Henker führten sogar Wappen und konnten als Vormund eingesetzt werden, natürlich für unehrliche Leute. Der Beruf des Henkers oder Abdeckers wurde vererbt, denn ehrbare Berufe konnten auch die Kinder nicht ausüben.
Im 16. Jahrhundert entstanden Henkersdynastien, die alle miteinander verwandt waren. In Wien waren es die Schrottenbacher, die von 1550 bis 1802 das Henkersamt ausübten, mit vereinzelten Ausnahmen wie Joachim Stein und Johann Hamberger.
Der Beruf des Henkers war kein einfaches Schicksal: Angst vor Rache, dem „bösen Blick“, Verfolgung der Toten – ausgestoßen von der Gesellschaft und das Hadern mit der Einsamkeit: Viele Henker wurden durch diesen Beruf in den Wahnsinn und damit in den Selbstmord getrieben.
Dank ihrem Beruf kannten sich die Scharfrichter sehr gut mit der Anatomie des Menschen aus und hatten damit den damaligen Ärzten einiges voraus, denn diese kannten zwar die Theorie, durften jedoch keine Körper öffnen. Aus ihnen entwickelte sich der Beruf des Chirurgen – damals noch ein unehrlicher Beruf – dem wir in der heutigen Zeit viele Leben zu verdanken haben.
Wir dürfen nie vergessen, dass der Henker zum Töten aufgefordert worden ist und damals „nur“ seinen Beruf ausübte.
„Wir spannen euch auf die Folter“ und erzählen im nächsten Blogartikel mehr über die Folter in Wien.
Möchtest du den alten Wohnort des Wiener Henkers in der Rauhensteingasse besuchen und die Folter- und Hinrichtungsplätze der Innenstadt entdecken? Dann komme mit uns auf Rätseljagd „Die schaurige Stadt“ oder zu unserem Halloween-Special.
Euer ArchäoNOW-Team
*Wirtshaus: Bild 206. Nach einer Originalzeichnung von M. Wiegand. Bildersaal Deutscher Geschichte. Zwei Jahrtausende deutschen Lebens in Bild und Wort, Adolf & Quensel, Paul Bär (Hrsg.), Stuttgart 1890
Text:
Manuela Supan, BA.
Teil des ArchäoNOW-Teams und Studentin der „Urgeschichte und Historischen Archäologie“